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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für die Nutzung der KI-Plattform und für die Dienstleistungen der Evoya AI GmbH.

Stand: 25. September 2026

1. Geltungsbereich und Vertragsbestandteile

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für alle Verträge zwischen der Evoya AI GmbH, Brunnenstrasse 27, 8610 Uster, Schweiz, UID CHE-236.338.302 («Evoya AI»), und ihren Kunden über die Nutzung der KI-Plattform, der APIs und Integrationen («Plattform») sowie über Dienstleistungen wie Beratung, Workshops, Schulungen, Implementierungs- und Entwicklungsprojekte («Dienstleistungen»).

1.2 Unsere Angebote richten sich ausschliesslich an Unternehmen, Selbständige, Organisationen, öffentliche Stellen und Bildungseinrichtungen, die im Rahmen ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handeln («Kunde»). Sie richten sich nicht an Konsumentinnen und Konsumenten. Mit Vertragsschluss bestätigt der Kunde, nicht als Konsument zu handeln. Wo zwingendes Konsumentenschutzrecht dennoch anwendbar ist, bleibt es vorbehalten.

1.3 Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: (1) individuell unterzeichneter Vertrag oder angenommene Offerte, (2) Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls Service Level Agreement (SLA), (3) Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV), (4) diese AGB, (5) die auf der Website veröffentlichte Preisübersicht und Dokumentation.

1.4 Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Evoya AI ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in deren Kenntnis erbringt.

2. Begriffe

  • Nutzende: die natürlichen Personen, denen der Kunde Zugang zur Plattform einräumt (z.B. Mitarbeitende, Lehrpersonen, Schülerinnen und Schüler), einschliesslich Power- und Basic-Users gemäss Preisübersicht.
  • Kundendaten: alle Daten und Inhalte, die der Kunde oder seine Nutzenden in die Plattform eingeben, hochladen oder mit ihr verbinden («Eingaben»), sowie die von der Plattform daraus erzeugten Ergebnisse («Ausgaben»).
  • KI-Modelle: die über die Plattform zugänglichen Sprach-, Bild-, Sprach- und sonstigen Modelle, sowohl eigene als auch solche von Drittanbietern («Modellanbieter»).
  • Credits: die Verrechnungseinheit für die Nutzung von KI-Funktionen gemäss Preisübersicht.

3. Vertragsschluss und Testphase

3.1 Der Vertrag kommt zustande durch die Registrierung auf der Plattform und die Buchung eines Abonnements, durch die Unterzeichnung bzw. schriftliche Annahme einer Offerte oder durch die Bestätigung eines Auftrags durch Evoya AI. Offerten von Evoya AI sind, sofern nicht anders angegeben, 30 Tage gültig.

3.2 Wer einen Vertrag im Namen eines Kunden abschliesst, sichert zu, dazu berechtigt zu sein.

3.3 Evoya AI kann eine kostenlose Testphase anbieten (derzeit 14 Tage). Die Testphase endet automatisch und geht nicht ohne aktive Buchung in ein kostenpflichtiges Abonnement über. Während der Testphase kann der Funktionsumfang eingeschränkt sein. Evoya AI kann die Testphase jederzeit beenden. Nach Ablauf können Kundendaten gelöscht werden, wenn kein Abonnement gebucht wird. Für die Testphase ist die Haftung von Evoya AI im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

4. Leistungen der Plattform

4.1 Evoya AI stellt dem Kunden die Plattform als Software-as-a-Service über das Internet zur Verfügung. Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem gebuchten Abonnement, der Preisübersicht und der Dokumentation.

4.2 Evoya AI entwickelt die Plattform laufend weiter und kann Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, sofern der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Als «Beta» oder «Vorschau» gekennzeichnete Funktionen werden ohne Gewähr bereitgestellt und können jederzeit geändert oder eingestellt werden.

4.3 Das Angebot an KI-Modellen hängt von den Modellanbietern ab. Evoya AI kann Modelle hinzufügen, durch gleichwertige ersetzen oder entfernen, insbesondere wenn ein Modellanbieter ein Modell einstellt, seine Bedingungen ändert oder rechtliche, sicherheitsrelevante oder wirtschaftliche Gründe dies erfordern. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Modell besteht nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

4.4 Für die Anbindung von Drittsystemen (z.B. Microsoft 365, E-Mail, Datenbanken, Websites) ist der Kunde für die erforderlichen Lizenzen, Berechtigungen und Schnittstellen dieser Drittsysteme verantwortlich. Evoya AI ist für Änderungen oder Ausfälle von Drittsystemen nicht verantwortlich.

4.5 Evoya AI darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer und Unterauftragsbearbeiter beiziehen.

5. Konto und Nutzende

5.1 Der Kunde macht bei der Registrierung wahrheitsgetreue und vollständige Angaben und hält sie aktuell.

5.2 Der Kunde ist für die Verwaltung seiner Nutzenden, die Vergabe von Rollen und Berechtigungen sowie für die Geheimhaltung der Zugangsdaten verantwortlich. Er haftet für alle Handlungen, die über seine Konten vorgenommen werden, und stellt sicher, dass seine Nutzenden diese AGB einhalten. Einen Verdacht auf Missbrauch meldet er Evoya AI unverzüglich.

5.3 Lizenzen für benannte Nutzende dürfen nicht von mehreren Personen gemeinsam verwendet werden.

6. Zulässige Nutzung

6.1 Der Kunde nutzt die Plattform nur im Einklang mit diesen AGB, der Dokumentation und dem anwendbaren Recht. Insbesondere ist es untersagt,

  • rechtswidrige, verletzende, diskriminierende, pornografische, gewaltverherrlichende oder persönlichkeitsverletzende Inhalte zu erstellen oder zu verbreiten,
  • Rechte Dritter zu verletzen, insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits- und Datenschutzrechte,
  • Spam, Schadsoftware, Phishing oder Desinformation zu erstellen oder zu verbreiten oder Inhalte für politische Wahl- und Abstimmungskampagnen in irreführender Weise zu erzeugen,
  • Ausgaben als ausschliesslich von Menschen erstellt auszugeben, wo dies irreführend ist oder eine Transparenzpflicht besteht,
  • die Plattform für nach dem EU AI Act verbotene Praktiken oder ohne die erforderlichen Massnahmen für Hochrisiko-Anwendungen einzusetzen (z.B. Social Scoring, biometrische Kategorisierung, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder in Bildungseinrichtungen),
  • die Plattform oder ihre Ausgaben zu verwenden, um konkurrierende Basismodelle oder KI-Dienste zu entwickeln oder zu trainieren,
  • Sicherheitsmechanismen zu umgehen, die Plattform zu überlasten, automatisiert auszulesen (Scraping), zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln, soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist,
  • die Plattform ohne schriftliche Zustimmung von Evoya AI an Dritte weiterzuverkaufen, zu vermieten oder als eigenen Dienst anzubieten,
  • gegen die Nutzungsrichtlinien der Modellanbieter zu verstossen, auf die Evoya AI in der Plattform oder Dokumentation hinweist.

6.2 Evoya AI kann faire Nutzungsgrenzen (z.B. Anfragen pro Zeiteinheit) festlegen, um die Stabilität der Plattform für alle Kunden zu gewährleisten.

6.3 Bei einem begründeten Verdacht auf einen Verstoss kann Evoya AI Inhalte sperren und den Zugang ganz oder teilweise vorübergehend sperren. Evoya AI informiert den Kunden, soweit zulässig, und hebt die Sperre auf, sobald der Grund entfallen ist. Bei schweren oder wiederholten Verstössen kann Evoya AI den Vertrag fristlos kündigen. Die Vergütungspflicht bleibt bestehen.

7. Besondere Bestimmungen zur KI

7.1 Eigenschaften von KI: Ausgaben von KI-Modellen werden automatisch und auf Grundlage von Wahrscheinlichkeiten erzeugt. Sie können unrichtig, unvollständig, veraltet, verzerrt oder für den konkreten Zweck ungeeignet sein und denjenigen anderer Nutzender ähneln. Evoya AI übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit, Rechtmässigkeit oder Eignung von Ausgaben. Ausgaben stellen keine Rechts-, Steuer-, Medizin-, Finanz- oder sonstige Fachberatung dar.

7.2 Menschliche Prüfung: Der Kunde prüft Ausgaben vor jeder Verwendung angemessen, insbesondere bevor er gestützt darauf Entscheidungen mit Auswirkungen auf Personen trifft oder Ausgaben veröffentlicht. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Verwendung der Ausgaben.

7.3 Modellwahl und Standort: Die Plattform zeigt für jedes KI-Modell an, in welchem Land es betrieben wird. Der Kunde entscheidet, welche Modelle er und seine Nutzenden verwenden, und ist dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von Kundendaten an den jeweiligen Modellanbieter und in dessen Land zulässig ist. Dies gilt namentlich für Modelle, deren Anbieter sich in Staaten ohne angemessenes Datenschutzniveau befinden und die entsprechend gekennzeichnet sind. Der Kunde kann die verfügbaren Modelle für seine Organisation einschränken.

7.4 Modellanbieter: Bei der Nutzung von Modellen von Drittanbietern werden Eingaben zur Verarbeitung an diese übermittelt. Modellanbieter können Eingaben und Ausgaben nach ihren eigenen Bedingungen vorübergehend speichern, z.B. zur Missbrauchserkennung. Evoya AI wählt Modellanbieter sorgfältig aus, hat jedoch keinen Einfluss auf deren Verarbeitung und übernimmt keine Verantwortung für deren Verfügbarkeit, Leistung oder Einhaltung ihrer Zusicherungen.

7.5 Kein Training mit Kundendaten: Evoya AI verwendet Kundendaten nicht, um KI-Modelle zu trainieren, und bindet Modelle von Drittanbietern ausschliesslich über Schnittstellen an, bei denen die Anbieter nach ihren Bedingungen zusichern, die Daten nicht für das Training zu verwenden. Abweichungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden, z.B. für ein kundenspezifisches Fine-Tuning.

7.6 Transparenz gegenüber Dritten: Setzt der Kunde die Plattform gegenüber Dritten ein, z.B. als Chatbot auf seiner Website oder für die E-Mail-Beantwortung, ist er dafür verantwortlich, die betroffenen Personen in der erforderlichen Weise darüber zu informieren, dass sie mit einem KI-System interagieren bzw. dass Inhalte KI-generiert sind, und die Pflichten als Betreiber eines KI-Systems einzuhalten.

8. Kundendaten und Rechte am Output

8.1 Der Kunde bleibt Inhaber aller Rechte an seinen Kundendaten. Im Verhältnis zwischen den Parteien stehen die Ausgaben, soweit an ihnen Rechte bestehen, dem Kunden zu. Evoya AI gewährleistet nicht, dass an Ausgaben Schutzrechte entstehen oder dass sie keine Rechte Dritter verletzen.

8.2 Der Kunde räumt Evoya AI das nicht ausschliessliche, auf die Vertragsdauer beschränkte Recht ein, Kundendaten zu speichern, zu bearbeiten und an Modellanbieter und Unterauftragsbearbeiter zu übermitteln, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen, für den Support, zur Sicherheit und zur Missbrauchsverhinderung erforderlich ist.

8.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für seine Kundendaten. Er sichert zu, über alle erforderlichen Rechte, Einwilligungen und Rechtsgrundlagen für deren Eingabe und Bearbeitung zu verfügen, insbesondere bei Personendaten, besonders schützenswerten Personendaten und Daten, die einem Berufs- oder Amtsgeheimnis unterliegen. Evoya AI prüft Kundendaten nicht inhaltlich.

8.4 Evoya AI darf technische Nutzungs- und Leistungsdaten sowie aggregierte, anonymisierte Statistiken, die keinen Rückschluss auf den Kunden, Nutzende oder Inhalte von Kundendaten zulassen, zum Betrieb, zur Abrechnung und zur Verbesserung ihrer Dienste verwenden.

8.5 Der Kunde ist für die Sicherung seiner Kundendaten verantwortlich, soweit sie für ihn wesentlich sind. Die Plattform ist kein Archivierungssystem im Sinne gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

8.6 Feedback und Verbesserungsvorschläge des Kunden darf Evoya AI unentgeltlich und ohne Einschränkung verwenden.

9. Datenschutz und Auftragsbearbeitung

9.1 Soweit Evoya AI Personendaten in Kundendaten im Auftrag des Kunden bearbeitet, handelt sie als Auftragsbearbeiterin und der Kunde als Verantwortlicher. Hierfür gilt der Auftragsbearbeitungsvertrag (AVV) von Evoya AI, der Bestandteil des Vertrags ist; er wird mit Annahme dieser AGB vereinbart, sofern die Parteien keinen individuellen AVV abschliessen.

9.2 Im Übrigen bearbeitet Evoya AI Personendaten als Verantwortliche gemäss ihrer Datenschutzerklärung.

9.3 Die Parteien halten das anwendbare Datenschutzrecht ein, insbesondere das Schweizer DSG und, soweit anwendbar, die DSGVO.

10. Verfügbarkeit, Wartung und Support

10.1 Evoya AI bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit der Plattform nach dem Stand der Technik. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nur zugesichert, wenn ein SLA ausdrücklich vereinbart ist.

10.2 Nicht als Ausfall gelten insbesondere geplante Wartungsarbeiten, die nach Möglichkeit ausserhalb der üblichen Geschäftszeiten erfolgen und angekündigt werden, dringende Sicherheitsmassnahmen, Störungen von Modellanbietern, Hosting-Anbietern oder des Internets sowie Ursachen im Verantwortungsbereich des Kunden.

10.3 Support erfolgt per E-Mail oder über die Plattform zu den üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Freitag, ausgenommen Feiertage im Kanton Zürich), sofern nicht anders vereinbart.

11. Preise, Credits und Zahlung

11.1 Es gelten die Preise gemäss Offerte bzw. der bei Buchung gültigen Preisübersicht. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.

11.2 Abonnementsgebühren sind für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus zahlbar. Zusätzliche Credits und nutzungsabhängige Leistungen werden gemäss Preisübersicht verrechnet. Nicht verbrauchte Credits verfallen am Ende der Abrechnungsperiode bzw. nach der in der Preisübersicht angegebenen Gültigkeitsdauer und werden nicht erstattet.

11.3 Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlung per Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister erfolgt die Belastung bei Fälligkeit. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug und schuldet einen Verzugszins von 5 % pro Jahr.

11.4 Ist der Kunde mehr als 30 Tage im Zahlungsverzug, kann Evoya AI den Zugang nach vorgängiger Ankündigung sperren, bis alle fälligen Beträge bezahlt sind. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperre bestehen.

11.5 Evoya AI kann die Preise für Abonnements mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 60 Tagen auf den Beginn einer neuen Abrechnungsperiode anpassen. Ist der Kunde nicht einverstanden, kann er das Abonnement auf das Inkrafttreten der Preisanpassung kündigen. Preisänderungen der Modellanbieter kann Evoya AI bei nutzungsabhängigen Leistungen und Credit-Umrechnungen mit einer Frist von 30 Tagen weitergeben.

11.6 Die Verrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

12. Laufzeit und Kündigung

12.1 Sofern nicht anders vereinbart, verlängern sich Abonnements automatisch um die jeweils gewählte Abrechnungsperiode (z.B. einen Monat oder ein Jahr).

12.2 Monatliche Abonnements können jederzeit auf das Ende der laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden. Jahresabonnements und Verträge mit fester Laufzeit können mit einer Frist von 90 Tagen auf das Ende der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt über die Plattform oder schriftlich, einschliesslich per E-Mail.

12.3 Eine Reduktion der Anzahl Nutzender oder ein Wechsel in ein kleineres Paket wird auf die nächste Abrechnungsperiode wirksam. Erweiterungen werden sofort wirksam und anteilsmässig verrechnet.

12.4 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt für Evoya AI insbesondere vor bei schweren oder wiederholten Verstössen gegen Ziffer 6, bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung oder bei Konkurs bzw. Nachlassstundung des Kunden.

12.5 Bei Kündigung werden im Voraus bezahlte Gebühren nicht zurückerstattet, ausser bei einer fristlosen Kündigung durch den Kunden aus einem von Evoya AI zu vertretenden wichtigen Grund.

13. Folgen der Vertragsbeendigung

13.1 Mit Vertragsende erlischt das Recht zur Nutzung der Plattform.

13.2 Auf Anfrage des Kunden, die spätestens 30 Tage nach Vertragsende eingehen muss, stellt Evoya AI die Kundendaten in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Format oder auf Übernahme in Systeme Dritter besteht nicht; ein über den üblichen Rahmen hinausgehender Aufwand kann verrechnet werden.

13.3 Nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsende löscht Evoya AI die Kundendaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Kopien in Datensicherungen werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus, spätestens nach weiteren 60 Tagen, gelöscht.

14. Dienstleistungen und Projekte

14.1 Umfang, Termine und Vergütung von Dienstleistungen ergeben sich aus der Offerte bzw. dem Auftrag. Sofern nicht ausdrücklich ein Werkerfolg vereinbart ist, erbringt Evoya AI Dienstleistungen als Auftrag nach Art. 394 ff. OR und schuldet eine sorgfältige Ausführung, nicht einen bestimmten Erfolg.

14.2 Leistungen nach Aufwand werden nach den vereinbarten Stundensätzen und gemäss Zeiterfassung verrechnet. Kostenschätzungen sind unverbindlich, sofern kein Festpreis vereinbart ist. Evoya AI informiert den Kunden, sobald absehbar ist, dass eine Schätzung wesentlich überschritten wird. Spesen und Reisezeit werden, sofern nicht anders vereinbart, separat verrechnet.

14.3 Der Kunde unterstützt Evoya AI bei der Leistungserbringung, insbesondere durch rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Daten, Zugängen, Ansprechpersonen und Entscheidungen. Verzögerungen und Mehraufwand infolge fehlender Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.

14.4 Ist ein Werk (z.B. eine Website oder Software) geschuldet, prüft der Kunde dieses innert 10 Arbeitstagen nach Bereitstellung und meldet wesentliche Mängel schriftlich. Erfolgt innert dieser Frist keine Mängelrüge oder nimmt der Kunde das Werk produktiv in Betrieb, gilt es als abgenommen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

14.5 Änderungswünsche nach Auftragserteilung werden als Zusatzleistung erfasst und separat verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

14.6 Sagt der Kunde einen fest vereinbarten Workshop, eine Schulung oder einen Termin ab, gilt die Regelung in der Offerte. Fehlt eine solche Regelung, kann Evoya AI bei einer Absage ab 10 Arbeitstagen vor dem Termin 50 % und ab 3 Arbeitstagen vor dem Termin 100 % der vereinbarten Vergütung sowie bereits entstandene Kosten verrechnen. Eine Verschiebung in Absprache ist in der Regel möglich.

15. Geistiges Eigentum und Lizenz

15.1 Alle Rechte an der Plattform, der Software, den Modellen, Methoden, Vorlagen, Dokumentationen, Marken und sonstigen Inhalten von Evoya AI und ihren Lizenzgebern verbleiben bei Evoya AI bzw. den Lizenzgebern.

15.2 Evoya AI räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das nicht ausschliessliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, die Plattform im Rahmen des gebuchten Umfangs für eigene Zwecke zu nutzen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

15.3 An individuell für den Kunden erstellten und vollständig bezahlten Arbeitsergebnissen aus Dienstleistungen (z.B. Konzepte, Prompts, Konfigurationen, individueller Code, Websites) erhält der Kunde ein zeitlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches, übertragbares Nutzungsrecht, sofern nicht die Übertragung sämtlicher Rechte vereinbart ist. Evoya AI bleibt berechtigt, vorbestehende Komponenten, allgemeines Know-how, Methoden und wiederverwendbare Bausteine weiterhin zu verwenden.

15.4 Soweit Arbeitsergebnisse Open-Source-Komponenten oder Komponenten Dritter enthalten, gelten dafür deren Lizenzbedingungen.

16. Gewährleistung

16.1 Evoya AI gewährleistet, dass die Plattform im Wesentlichen die in der Dokumentation beschriebenen Funktionen aufweist. Der Kunde meldet Mängel unverzüglich und nachvollziehbar. Evoya AI behebt gemeldete, reproduzierbare Mängel innert angemessener Frist nach eigener Wahl durch Korrektur, Umgehungslösung oder Bereitstellung einer neuen Version.

16.2 Gelingt die Mängelbehebung innert angemessener Frist nicht und ist die Nutzung dadurch erheblich beeinträchtigt, kann der Kunde eine angemessene Reduktion der Gebühren für die Dauer der Beeinträchtigung verlangen oder den betroffenen Vertrag fristlos kündigen.

16.3 Für Werke gemäss Ziffer 14.4 hat der Kunde zunächst Anspruch auf unentgeltliche Nachbesserung. Schlägt diese zweimal fehl, kann er eine angemessene Preisminderung verlangen oder, bei erheblichen Mängeln, vom betroffenen Vertragsteil zurücktreten. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme.

16.4 Keine Gewährleistung besteht für die Richtigkeit oder Eignung von KI-Ausgaben (Ziffer 7.1), für Leistungen von Modellanbietern und Drittsystemen, für Beta-Funktionen, für die Testphase sowie für Mängel, die auf unsachgemässe Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte oder auf Kundendaten zurückzuführen sind. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

17. Haftung

17.1 Evoya AI haftet unbeschränkt für Schäden, die sie absichtlich oder grobfahrlässig verursacht hat, sowie für Personenschäden und nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, z.B. dem Produktehaftpflichtgesetz.

17.2 Im Übrigen ist die Haftung von Evoya AI, gleich aus welchem Rechtsgrund, pro Vertragsjahr insgesamt auf den Betrag der Vergütung beschränkt, die der Kunde in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis für die betroffene Leistung bezahlt hat.

17.3 Im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Betriebsunterbrechungen, Reputationsschäden, Ansprüche Dritter sowie für den Verlust oder die Beschädigung von Daten, soweit der Schaden durch eine angemessene Datensicherung durch den Kunden hätte vermieden werden können.

17.4 Evoya AI haftet nicht für Schäden, die auf der Verwendung von KI-Ausgaben, auf Entscheidungen des Kunden gestützt auf Ausgaben, auf Leistungen, Ausfälle oder Datenbearbeitungen von Modellanbietern, Hosting-Anbietern oder Drittsystemen, auf die vom Kunden gewählten Modelle bzw. Serverstandorte oder auf eine Nutzung entgegen diesen AGB zurückzuführen sind.

17.5 Die Haftung für Hilfspersonen, Unterauftragnehmer und Unterauftragsbearbeiter ist im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen (Art. 101 Abs. 2 OR).

17.6 Diese Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Organe, Mitarbeitenden und Hilfspersonen von Evoya AI.

18. Freistellung

Der Kunde stellt Evoya AI, ihre Organe und Mitarbeitenden von allen Ansprüchen Dritter und Verfahren von Behörden, einschliesslich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die darauf beruhen, dass der Kunde oder seine Nutzenden Kundendaten rechtswidrig verwenden, Rechte Dritter verletzen, gegen Ziffer 6 oder gegen Datenschutzrecht verstossen oder Ausgaben in rechtswidriger Weise verwenden. Evoya AI informiert den Kunden unverzüglich über solche Ansprüche und gibt ihm Gelegenheit zur Verteidigung.

19. Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen der anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet oder erkennbar vertraulich sind, einschliesslich Kundendaten, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung. Sie geben sie nur an Mitarbeitende, Unterauftragnehmer und Berater weiter, die sie zur Vertragserfüllung benötigen und entsprechend verpflichtet sind. Vorbehalten bleiben gesetzliche Offenlegungspflichten und behördliche Anordnungen. Die Pflicht besteht nach Vertragsende während 3 Jahren fort, für Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse unbefristet.

20. Referenzen

Evoya AI darf den Namen und das Logo des Kunden als Referenz auf ihrer Website, in Präsentationen und in Marketingunterlagen nennen. Der Kunde kann dies jederzeit schriftlich untersagen. Weitergehende Inhalte wie Fallstudien, Zitate oder Projektbeschreibungen veröffentlicht Evoya AI nur mit vorgängiger Zustimmung des Kunden.

21. Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer Pflichten, soweit diese auf Umstände ausserhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zurückzuführen ist, insbesondere Naturereignisse, Pandemien, Krieg, Terror, Cyberangriffe trotz angemessener Schutzmassnahmen, behördliche Anordnungen, Exportbeschränkungen, Streiks, Ausfälle von Energie- oder Kommunikationsnetzen sowie Ausfälle oder Einstellungen von Diensten der Modell- oder Hosting-Anbieter. Dauert ein solches Ereignis länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Vertrag kündigen.

22. Änderungen der AGB

Evoya AI kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Änderungen werden dem Kunden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder auf der Plattform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht vor Inkrafttreten schriftlich, gelten die Änderungen als genehmigt. Im Fall eines Widerspruchs kann der Kunde den Vertrag auf das Inkrafttreten der Änderung kündigen. Auf dieses Recht und die Folgen des Schweigens weist Evoya AI in der Mitteilung hin. Änderungen, die ausschliesslich zugunsten des Kunden sind oder aufgrund zwingender rechtlicher Vorgaben erforderlich werden, können sofort in Kraft treten.

23. Schlussbestimmungen

23.1 Form: Änderungen und Ergänzungen von Verträgen sowie Kündigungen bedürfen der Schriftform. E-Mail und Erklärungen über die Plattform genügen der Schriftform.

23.2 Abtretung: Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit schriftlicher Zustimmung von Evoya AI übertragen. Evoya AI darf den Vertrag auf eine Nachfolgegesellschaft oder im Rahmen einer Übertragung des Geschäfts übertragen.

23.3 Mitteilungen: Mitteilungen an den Kunden erfolgen an die im Konto hinterlegte E-Mail-Adresse. Mitteilungen an Evoya AI erfolgen an [email protected] oder an die Postadresse.

23.4 Kein Verzicht: Verzichtet eine Partei darauf, ein Recht geltend zu machen, liegt darin kein Verzicht auf dieses Recht.

23.5 Teilnichtigkeit: Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

23.6 Sprachfassungen: Diese AGB liegen in deutscher und englischer Sprache vor. Bei Widersprüchen ist die deutsche Fassung massgebend.

23.7 Anwendbares Recht: Der Vertrag untersteht ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).

23.8 Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Uster, Kanton Zürich, Schweiz. Evoya AI ist berechtigt, den Kunden auch an dessen Sitz zu belangen.